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   VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15   

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VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15 (https://dejure.org/2016,8116)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2016 - 4 K 2176/15 (https://dejure.org/2016,8116)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 4 K 2176/15 (https://dejure.org/2016,8116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 45 WaffG, § 5 WaffG, § 36 WaffG, § 46 WaffG, § 13 AWaffV
    Durchgeladene Waffe in Waffenschrank; gemeinschaftliche Aufbewahrung; Verantwortung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13

    Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe in einem Waffenschrank widerspricht grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregeln (BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, 6 B 36/13, juris).

    Diese Selbstverständlichkeit ergibt sich aus grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregeln und bedurfte daher keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, 6 B 36/13, juris - Rn. 4 f.; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2013, 20 A 419/11, juris - Rn. 44).

    Sie schützen vielmehr jede Person und damit auch den Waffenbesitzer selbst vor den Gefahren, die mit einer geladenen Waffe verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, aaO, Rn. 5).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 2.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Es genügt, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht-ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen besteht (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015, 6 C 2/14, juris - Rn. 17; VGH München, Beschl. v. 16.9.2008, aaO, juris - Rn. 7).

    Es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene nicht vorsichtig oder nicht sachgemäß mit Waffen oder Munition umgehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015, aaO, juris - Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Diese Selbstverständlichkeit ergibt sich aus grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregeln und bedurfte daher keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, 6 B 36/13, juris - Rn. 4 f.; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2013, 20 A 419/11, juris - Rn. 44).

    Sinn und Zweck des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist es, spezifisch waffenrechtlich bedenklichen Verhaltensweisen Rechnung zu tragen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2013, 20 A 419/11, juris - Rn. 34).

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, welcher darin besteht, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, 1 B 245/97, juris - Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 16.9.2008, 21 ZB 08.655, juris - Rn. 7).

    Es genügt, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht-ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen besteht (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015, 6 C 2/14, juris - Rn. 17; VGH München, Beschl. v. 16.9.2008, aaO, juris - Rn. 7).

  • FG Hamburg, 07.05.2015 - 4 K 172/14

    Zolltarif: Einreihung von Cermets (Verbundwerkstoffe aus Metallcarbid und Metall)

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Die Sicherung oder Durchsetzung der persönlichen Anforderungen an den Waffenerlaubnisinhaber nach §§ 5, ff. WaffG ist damit nicht möglich (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 4.11.2014, 4 K 172/14, n.v.).

    Dieses Verhalten setzt das Gesetz nämlich voraus (VG Hamburg, Urt. v. 4.11.2014, 4 K 172/14, n.v.).

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    In Fällen, in denen - wie hier - der Widerruf der Waffenbesitzkarte erfolgt ist, ist eine andere Entscheidung als die, die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die im Besitz befindlichen Waffen zu unterbinden, kaum denkbar, weshalb die Anforderungen an die Begründungspflicht entsprechend gering sind (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2010, 4 K 3611/09, juris - Rn. 37; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 9.12.2014, B 1 K 14.297, juris - Rn. 39).
  • VG Bayreuth, 09.12.2014 - B 1 K 14.297

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    In Fällen, in denen - wie hier - der Widerruf der Waffenbesitzkarte erfolgt ist, ist eine andere Entscheidung als die, die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die im Besitz befindlichen Waffen zu unterbinden, kaum denkbar, weshalb die Anforderungen an die Begründungspflicht entsprechend gering sind (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2010, 4 K 3611/09, juris - Rn. 37; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 9.12.2014, B 1 K 14.297, juris - Rn. 39).
  • VG Würzburg, 03.04.2009 - W 5 S 09.163

    Waffenrechtliche und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit bei strafgerichtlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Im Hinblick auf den Jagdschein ergibt sich dieselbe Pflicht aus § 18 Satz 1 BJagdG (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 3.4.2009, W 5 S 09.163, juris - Rn. 17).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Aufgrund der Schwere des Verstoßes - alle drei Waffen waren mit sechs Schuss Munition geladen - kann ihr Verhalten nicht als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts eingestuft werden, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.10.2014, 6 C 30/13, juris - Rn. 19).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15
    Bei der der Klägerin am 14. November 1994 ausgestellten Waffenbesitzkarte handelt es sich um eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz (§ 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG), für die auch § 45 Abs. 2 WaffG in der Fassung vom 11. Oktober 2002 gilt (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 1 WaffG; BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, 6 C 24.06, juris - Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11

    Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2015 - 4 MB 16/15

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung von

  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Die Verwahrung eines geladenen Revolvers widerspricht grundlegenden Vorsichts- und Sorgfaltsmaßgaben (zu "geladenen" Revolvern: VG Hamburg, Urt. v. 9.2.2016, 4 K 2176/15, juris Rn. 2, 4 u. 22 ff.; VG Karlsruhe, Urt. v. 20.3.2015, 6 K 2873/13, juris Rn. 4 u. 26; zu "durchgeladenen" Waffen: BVerwG, Beschl. v. 3.3.2014, 6 B 36/13, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2013, 20 A 419/11, juris Rn. 44; zu "unterladenen" Waffen: VGH München, Beschl. v. 15.3.2019, 21 CS 17.2281, juris Rn. 17; Beschl. v. 27.7.2018, 21 CS 17.2506, juris Rn. 10).
  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Da dem Kläger - wie unter I. ausgeführt - die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG fehlt, war der Jagdschein gemäß § 18 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 BJagdG für ungültig zu erklären und einzuziehen.(Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 09.02.2016 - 4 K 2176/15 -, Rn. 28, juris.).

    Die fristlose Einziehung des Jagdscheins - insoweit ist die Bezeichnung der "Sicherstellung" unschädlich - findet jedoch, soweit man dies nicht bereits durch die in § 18 Satz 1 BJagdG vorgesehene Einziehung als geregelt ansieht,(Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 09.02.2016 - 4 K 2176/15 -, Rn. 29, juris) ihre Rechtsgrundlage in § 52 SVwVfG(Vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2018 - 5 L 453/18 -, Rn. 41, juris zur inhaltsgleichen Norm.) und konnte gemeinsam mit der Sicherstellung der waffenrechtlichen Erlaubnisse angeordnet werden; dass eine gesonderte Anordnung der sofortigen Vollziehung in Bezug auf den Jagdschein - hinsichtlich der waffenrechtlichen Erlaubnisse ergibt sich die sofortige Vollziehbarkeit aus § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG - nicht erfolgt ist, ist vorliegend unschädlich.

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Sie schützen vielmehr jede Person und damit auch den Waffenbesitzer selbst vor den Gefahren, die mit einer geladenen Waffe verbunden sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36/13s - juris Rn. 5; VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 23).
  • VG München, 27.11.2017 - M 7 S 17.3929

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins

    Diese Selbstverständlichkeit ergab sich aus grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregeln und bedurfte daher keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36/13s - juris Rn. 4 f.; OVG NW, B.v. 15.5.2013 - 20 A 419/11 - juris Rn. 44; VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 23; VG München, B.v. 24.10.2017 - M 7 S. 17.1501).

    Sie schützen vielmehr jede Person und damit auch den Waffenbesitzer selbst vor den Gefahren, die mit einer geladenen Waffe verbunden sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36/13s - juris Rn. 5; VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 23).

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Die Aufbewahrungsvorschriften schützen vielmehr jede Person und damit auch den Waffenbesitzer selbst vor den Gefahren, die mit einer geladenen Waffe verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 6 B 36/13 - juris, Rn. 5; VG Hamburg, Urteil vom 9. Februar 2016 - 4 K 2176/15 - juris, Rn. 23).
  • VG München, 13.06.2023 - M 7 S 22.5946

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Aufbewahrung einer teilgeladenen Waffe

    Diese Selbstverständlichkeit ergab sich aus grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregeln und bedurfte daher keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36/13s - juris Rn. 4 f.; BayVGH, B.v. 27.7.2018 - 21 CS 17.2506 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 15.5.2013 - 20 A 419/11 - juris Rn. 44; VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 23; VG München, B.v. 24.10.2017 - M 7 S 17.1501).

    Sie schützen vielmehr jede Person und damit auch den Waffenbesitzer selbst vor den Gefahren, die mit einer geladenen Waffe verbunden sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36/13s - juris Rn. 5; VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

    Die den Waffenbesitzer treffende Verpflichtung, Waffen und Munition ordnungsgemäß aufzubewahren, geht nicht so weit, dass die eigene Unzuverlässigkeit aus einem allein eigenmächtigen Verhalten eines anderen Zugriffsberechtigten des zulässigerweise gemeinschaftlich genutzten Waffenschranks abgeleitet werden könnte (a.A. wohl VG Hamburg, Urteil vom 9. Februar 2016 - 4 K 2176/15 -, juris, Rn. 24), sofern nicht konkrete Anhaltspunkte für einen vorschriftswidrigen Umgang des Mitzugriffsberechtigten bestehen.
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

    Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13; vgl. auch VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.; anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13; vgl. auchVG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.; anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 27.06.2022 - W 9 K 21.1392

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins und zweier Waffenbesitzkarten wegen

    Der Kläger ist mit der Abgabe des Kleinen Waffenscheins am 27. Oktober 2021 lediglich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Regelungsbefehl der für sofort vollziehbar erklärten Abgabepflicht nachgekommen, weshalb deren für den Kläger nachteilige Regelungswirkung weiter andauert (vgl. VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006

    Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 18.2266

    Unzuverlässigkeit infolge Aufbewahrungsmangels

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